Kindergeld Ausbildung
Infos zur finanziellen Unterstützung der AusbildungWährend der Ausbildung erhalten Azubis neben der monatlichen Vergütung keine weiteren finanziellen Leistungen. Um die Lebensunterhaltungskosten decken zu können, unterstützt der Staat sie jeden Monat mit Kindergeld. Doch warum wird der Betrag nicht direkt auf das Konto der Azubis überwiesen und wie lange können Jugendliche vom Kindergeld Gebrauch machen– Jobs-regional liefert dir alles rund um das Kindergeld während der Ausbildung.

Kindergeld in der Ausbildung
Wie hoch ist der monatliche Betrag des Kindergeldes? Bis zu welchem Alter hat man Anspruch auf Kindergeld? Dürfen Eltern das Kindergeld behalten oder müssen sie es dem Kind geben? Fragen über Fragen, die du dir stellst, wenn du Kindergeld bekommst und die Antworten findest du hier bei Jobs-regional!
Inhaltsverzeichnis:
1. Definition: Kindergeld
Was ist Kindergeld?
Mit der Geburt des eigenen Kindes erhalten die Eltern bis zum 18. Lebensjahr und maximal bis zum 25. jeden Monat Kindergeld vom Staat. Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend bei der Familienkasse beantragt werden. Es dient der grundlegenden Versorgung der Kinder. Dadurch werden die Eltern finanziell entlastet, besonders dann, wenn sie kein oder ein geringes Einkommen haben.
Der Mindestlohn in der Ausbildung reicht leider oft nicht aus, um sich als Azubi eigenständig zu versorgen. So sind Azubis in vielen Fällen auf das Kindergeld angewiesen.
Egal ob das Kind eine schulische Ausbildung oder eine duale macht, eine 1-jährige Ausbildung oder eine 2-jährige Ausbildung. In jedem Fall muss das Kind unter 25 Jahre alt sein, um Kindergeld zu erhalten.
Kindergeld - Was ist neu ab 2025?
- Erhöhung des Kindergeldes: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld voraussichtlich auf 255 EUR pro Monat und Kind steigen.
- Einheitlicher Betrag: Der einheitliche Betrag für alle Kinder, unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie, bleibt bestehen.
- Jährliche Anpassung: Bereits für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
- Kindergrundsicherung: Die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung ab 2025, die das Kindergeld ersetzen soll, ist durch das Ende der Ampel-Koalition unsicher geworden.
- Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag soll auch 2025 bei 6.612 EUR bleiben.
- Automatische Prüfung: Das Finanzamt prüft weiterhin jährlich automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das gezahlte Kindergeld für die Eltern günstiger ist.
- Bestehende Leistungen: Solange die Kindergrundsicherung nicht eingeführt ist, bleiben die bisherigen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld für Kinder bestehen und müssen bei den jeweiligen Behörden beantragt werden.
2. Wer darf Kindergeld erhalten?
Überwiesen wird der Betrag des Kindergeldes immer auf das Konto der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Anspruch auf das Kindergeld haben die Eltern der Kinder. Da die Eltern nicht immer die leiblichen sind, können auch Adoptiveltern einen Antrag stellen. Zusätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern als Antragssteller anzuerkennen.
Kindergeld steht jedem Elternteil zu, welches leibliche Kinder hat sowie im ersten Grad verwandte Kinder (Adoption). Zusätzlich können Stiefkinder und Enkelkinder, die in einem Haushalt leben, bei der Antragsstellung genannt werden. Pflegekinder ohne Kontakt zu den leiblichen Eltern haben ebenso recht auf Kindergeld.
Hinzu kommt, dass zwar jeder Kindergeld beantragen kann - aber nicht jeder Antragssteller eine Zusage erhält. So können deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben Kindergeld erhalten. Unter bestimmten Bedingungen werden ausländische Staatsangehörige die in Deutschland leben Kindergeld erhalten. Ebenso kann es hilfreich sein, wenn man bspw. mit einer deutschen Staatsbürgerschaft im Ausland lebt.
2.1 Wie viel Kindergeld bekommt man?
Die Höhe des Kindergeldes steigt durchschnittlich alle zwei Jahre an. Seit 2023 bekommt man 250 EUR pro Kind.
Wichtige Hinweise für 2025:
- Einheitlicher Betrag für alle Kinder
- Leichte Erhöhung um 5 EUR pro Monat
- Keine Staffelung mehr nach Kinderanzahl
2.2 Wann endet die Zahlung?
Die Zahlung des Kindergelds endet, sobald das Kind 25 Jahre alt ist. Bis dahin besteht die Möglichkeit Kindergeld zu erhalten. Alles was darüber hinaus finanziert wird inkludiert nicht mehr das Kindergeld, sondern andere Unterstützungsleistungen, die das erwachsene Kind eigenständig beantragen muss.
Faktoren wie die Ausbildung beeinflussen den Antrag nicht. Trotz Ausbildung erhalten Kinder weiterhin denselben Kindergeldbetrag.
3. Regeln des Kindergeldes
Ob volljährig oder nicht, die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld erhalten ausschließlich die Eltern, Pflege- oder Adoptiveltern. Die Auszahlung kann bis zum 25. Lebensjahr des Kindes durch die regionale Familienkasse erfolgen.
Der Anspruch auf Kindergeld verfällt, wenn der Jugendliche mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet oder bei der Ausbildung oder im Unterricht weniger als 10 Wochenstunden seiner Tätigkeit nachgeht. Ausgenommen werden an dieser Stelle klassische Ausbildungsberufe. Azubis können ihre Ausbildung als Vollzeitkraft ausüben während ihre Eltern trotzdem Kindergeld erhalten. Auch geringfügige Beschäftigungen haben keinen Einfluss auf den Zuspruch.
Ebenso erhält man keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn man Leistungen aus zwischen- und überstaatlichen Einrichtungen bezieht. Außerdem verfällt der Anspruch, wenn die Eltern Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Zusätzlich beeinflussen Leistungen aus dem Ausland das Kindergeld, auch wenn der Betrag geringer ist als das deutsche Kindergeld.
3.1 Kindergeld mit über 25
Wenn sich das Kind bis zu drei Jahre in der Bundeswehr verpflichtet hat, wird die Leistung unterbrochen. Auch als Entwicklungshelfer können Unterbrechungen stattfinden. Da die Pause angerechnet wird, kann sich die Bezugszeit über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern.
Auch im Falle einer Behinderung treten Aufnahmen aus. So erhalten Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich nicht eigenständig versorgen können, das Geld auch noch nach dem 25. Geburtstag des Kindes.
Bei Ausbildungen deren Dauer über das Alter von 25 hinausgeht oder erst danach begonnen wird, erhalten Eltern bis zum 25. Geburtstag des Kindes Kindergeld. Alles was darüber hinaus passiert ist abhängig von der Entscheidung der Familienkasse.
3.2 Kindergeld nach Abschluss der ersten Ausbildung
Nach Beendigung der ersten Ausbildung, erlischt der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Das bedeutet, dass die Familienkasse zunächst überprüfen muss, ob der Jugendliche schädliche Einkünfte erwirtschaftet. Wenn das nicht der Fall ist besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Schädliche Einkünfte bezeichnen Beschäftigungen die vermuten lassen, dass der Jugendliche ausreichend eigenes Einkommen verdient. Darunter fallen Erwerbstätigkeiten von mehr als 20 Stunden die Woche sowie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft und aus selbstständiger und/oder gewerblicher Tätigkeit.
4. Mögliche Konsequenzen einer zweiten Ausbildung
Als Zweitausbildung werden die Ausbildungen bezeichnet, die als weiterführende Ausbildung angesehen werden. Sie bauen auf die erste auf oder vertiefen diese. Dementsprechend fallen ein Studium und ein Meisterkurs in Vollzeit unter die Optionen einer Zweitausbildung.
Die erste Ausbildung hat keinen Einfluss auf den Anspruch von Kindergeld während der zweiten Ausbildung. Maßgeblich sind die Altersgrenze und die Einschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit. Aufgrund dessen können Jugendliche Ausbildungen absolvieren oder studieren und werden, solange sie die Wochenstunden einhalten, bis zu ihrem 25. Lebensjahr unterstützt.
Auch wenn für die zweite Ausbildung die Möglichkeit besteht Kindergeld zu erhalten, verfällt die Pflicht der Eltern das Geld den Kindern für den Unterhalt zu geben. Trotzdem ist es möglich die Auszahlung des Kindergeldes durch betroffene Jugendliche einzufordern, falls die Eltern nicht freiwillig das Kindergeld überweisen. Wenn der Beruf aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht ausgeübt werden kann, Eltern gegen den Willen des Kindes entscheiden oder das Kind zuliebe der Eltern sowie falsche Einschätzung der Azubi Begabung im Gegensatz zu den Anforderungen.
5. Sonderfall für den Anspruch auf Kindergeld
Bevor das Kind eine Ausbildung beginnen kann, muss zunächst ein Schulabschluss erreicht werden. Um während der eventuell auftretenden Übergangszeit zwischen Beendigung der Schule bis zum Beginn der Ausbildung weiterhin Kindergeld zu bekommen, muss der Antrag zeitig gestellt werden.
Die Familienkasse zahlt bis zu vier Monate lang den Übergang von Schule zu Betrieb. Wenn der Jugendliche eine Zusage für einen Ausbildungsbetrieb erhalten hat und der Beginn mehr als vier Monate in der Zukunft liegt, dann ist es wichtig den Ausbildungsvertrag vor dem Ablauf der vier Monate vorliegen zu haben und eine Kopie der Familienkasse zu übergeben. Dann läuft der Anspruch auf Kindergeld weiter.
Ein weiterer Sonderfall tritt bei der Ausbildungsplatzsuche ein. Das Kind muss bei der Agentur für Arbeit ausbildungsplatzsuchend gelistet sein oder nachweislich Bewerbungen verfasst haben. Erst dann können Eltern weiter Kindergeld beziehen. Schlussfolgernd greift die Regel nicht mehr, wenn der Jugendliche eine Zusage zur Ausbildung ablehnt.
Nach der Schule entscheiden sich viele Schüler für einen bestimmten Zeitraum eine Lernpause einzulegen und verschiedene Länder zu bereisen. Im Normalfall geht der Kindergeldanspruch dabei verloren. Man kann dem jedoch vorbeugen, indem man sich als Schüler bei Ausbildungsbetrieben bewirbt und Absagen, Zusagen sowie Einladungsschreiben als Beweis für die Familienkasse aufbewahrt.
Im Krankheitsfall muss der Familienkasse eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Eine Bestätigung der Eltern über den Gesundheitszustand des Kindes reicht nicht aus.
Wenn das eigene Kind schwanger wird und in Mutterschutz geht, erhalten Eltern weiter Kindergeld. In dem Moment in dem das Kind in Elternzeit geht, verfällt der Anspruch auf Kindergeld.
6. Kindergeld an Kind auszahlen
Sobald das Kind während der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnt, sind die Eltern dazu verpflichtet das Kindergeld an ihr eigenes Kind auszuzahlen, auch wenn der Betrag auf das Konto der Eltern überwiesen wird. Im Falle einer Zahlungsweigerung, kann der Azubi die Familienkasse kontaktieren und einen Abzweigungsantrag stellen. Bei einem Zuspruch wird das Kindergeld direkt ohne Umwege auf das Konto des Kindes überwiesen.
7. Fazit
Während deiner Ausbildung hast du Anspruch auf Kindergeld. Dabei haben das Alter und die privaten Umstände Einfluss auf den Anspruch.
Die Kernaussagen des Artikels:
- Die Ausübung einer Ausbildung hat keinen Einfluss aufs Kindergeld.
- Trotz der Bezeichnung Kindergeld wird der monatliche Betrag auf das Konto der Eltern überwiesen.
- Eltern haben Anspruch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld ausgezahlt zu bekommen.
- Um einen nahtlosen Übergang der Kindergeldauszahlung zwischen Schule und Ausbildung zu schaffen, sollte man rechtzeitig Kindergeld beantragen.