BAföG Ausbildung: Alles was Du wissen sollst
Infos zur Unterstützung während der AusbildungOb zu Beginn der Ausbildung oder bereits wenn du mittendrin bist, einen Antrag kannst du beim BAföG Amt immer stellen. Die finanzielle Unterstützung kann dich in deinem beruflichen und privaten Alltag unterstützen. Bei der Antragsstellung kommt es auf unterschiedliche Faktoren an – Jobs-regional liefert dir alles rund um das Thema BAföG während der Ausbildung.
BAföG Ausbildung – Infos zur Unterstützung während der Ausbildung
Inhaltsverzeichnis:
1. BAföG in der Ausbildung
Was ist BAföG überhaupt?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, dient als finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse. Voraussetzung muss der Besuch einer Berufsfachschule, Fachoberschule, Abendgymnasium oder Kolleg und der Erstausbildung sein. Neben Schülern profitieren auch Studierende an Universitäten, Hochschulen und Akademien vom BAföG.
Der Betrag unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Faktoren. Hauptaugenmerk ist die finanzielle Lage von deinen Eltern und dir. Hinzu kommen die jeweilige Ausbildung und die persönlichen Lebensumstände.
BAföG-Ausbildung Neugkeiten für 2026
- Zum Wintersemester 2026/27 wird die Wohnkostenpauschale für Studierende einmalig auf 440 Euro pro Monat erhöht und soll anschließend regelmäßig überprüft werden (vgl. Koalitionsvertrag, abrufbar unter: bafoeg-rechner.de).
- Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und das eigene Einkommen werden dynamisiert, also bedarfsgerecht angepasst (Bundesministerium der Finanzen und des Bildungswesens).
- Der Grundbedarf für Studierende wird in zwei Schritten, jeweils zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29, an das Grundsicherungsniveau (Bürgergeld-Regelsatz) herangeführt. Ebenso steigen die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler proportional.
- Die Antragstellung soll digitaler, einfacher und schneller werden, einschließlich einer Integration der Studienstarthilfe in den BAföG-Antrag.
- Die Hinzuverdienstgrenze bleibt weiterhin an die Minijob-Grenze gekoppelt.
- Für das Auslands-BAföG ist eine Zentralisierung der Bearbeitung im Bundesverwaltungsamt geplant, um die Auszahlung zu beschleunigen.
- Diese Reformen basieren auf dem Koalitionsvertrag 2021/2025 und wurden zuletzt im Juli 2025 im offiziellen BAföG-Rechner-FAQ bestätigt sowie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigt.
- Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dient der finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern ab der 10. Klasse sowie von Studierenden. Neuere Daten bestätigen, dass das BAföG weiterhin für Ausbildungen an Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Hochschulen und Universitäten gilt.
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Bis wann bekommt man BAföG?
Die Altersgrenze bei Ausbildungsbeginn wurde von 29 auf maximal 45 Jahre erhöht. Ausnahmen bleiben bestehen, beispielsweise für Personen, die aus familiären Gründen ihre Ausbildung erst später beginnen konnten.
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Wie lange wird Bafög rückwirkend gezahlt?
Die Bedingungen sind unverändert: Ein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht bei unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern, bei einer Ausbildung an Kollegs, bei Auszubildenden über 30 Jahren (neu: bis 45 Jahren) oder bei einer mindestens fünfjährigen Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.
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Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?
Die Bedingungen sind unverändert: Ein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht bei unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern, bei einer Ausbildung an Kollegs, bei Auszubildenden über 30 Jahren (neu: bis 45 Jahren) oder bei einer mindestens fünfjährigen Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.
Weitere hilfreiche Fragen und Antworten bezüglich BAFöG gibt es hier.
2. Voraussetzungen fürs BAföG
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BAföG zu bekommen?
Um eine Zusage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Sie sind für alle Anträge gültig und können nur für Sonderregelungen umgangen werden.
Trotz der Voraussetzungen kann man keine Festlegung über eine Zusage des BAföG Satzes machen. Beispielsweise kann ein Studierender mit Eltern die zusammen 35.000 EUR im Jahr verdienen genauso BAföG bekommen wie ein Studierender dessen Eltern 24.000 EUR verdienen. Aufgrund des unterschiedlichen Einkommens wird sich der daraus entstehende BAföG-Betrag unterscheiden.
Liste der Voraussetzungen fürs Bafög
- Erstausbildung
- Schulische Ausbildung
- Einkommen der Eltern
- Kontostand des Schülers
- Persönliche Lebensumstände
3. Höhe des BAföG
Wie hoch fällt das BAföG aus?
Wenn du noch nicht 25 bist, dann erhalten deine Eltern Kindergeld. Diesen Betrag können sie dir während deiner Ausbildung überweisen und du musst den Betrag nicht beim BAföG Antrag angeben.
Was allerdings eine Rolle spielt, ist deine Ausbildungsvergütung. Durch die Vergütung soll dein Lebensunterhalt während der Ausbildung sichergestellt werden.
Die Höhe des BAföG-Betrags steigt regelmäßig an da sich der Betrag an den Mieten und den Lebensunterhaltungskosten in Deutschland orientiert. Dementsprechend erhöhen sich der Wohnzuschlag sowie der Grundbedarf innerhalb des BAföG-Betrags. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Je höher die Lebensunterhaltungskosten, desto höher der BAföG-Bedarfssatz.
Der Höchstsatz der Bedarfsätze variiert je nach Ausbildungsstätte. Seit 2020 beträgt er für Azubis 689 EUR pro Monat und für Studierende 853 EUR. Die Hälfte des Bedarfssatzes, egal wie hoch, wird dem Antragssteller als Zuschuss zukommen, der anderen Teil als zinsloses Darlehen.
Konkretes Beispiel:
Wenn ein Azubi seit Beginn seiner Ausbildung monatlich 689 EUR erhält, dann wurde er am Ende seiner dreijährigen Ausbildung mit insgesamt 24.804 EUR unterstützt. Das bedeutet ihm wurden 12.402 EUR als Zuschuss geschenkt und er hat 12.402 EUR als Darlehen erhalten. Somit muss er bei der Rückzahlung 12.402 EUR tilgen.
4. BAföG-Antrag
Die Antragsabläufe und Formblätter sind ähnlich geblieben. BAföG-Anträge können über das digitale BAföG-Portal gestellt werden, wodurch sich der Prozess erheblich vereinfacht. Zuständig sind weiterhin das Studierendenwerk und die jeweiligen Ämter der Kommunen.
Übersicht der Antragsformulare
Bezeichnung
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Antragsart
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Inhalt
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Anmerkungen
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|---|---|---|---|
| Formblatt 01 | Antrag auf Ausbildungsförderung | Angaben zu personenbezogenen Daten und Antragsellerangaben | Regelmäßig auszufüllen; Für Folgeanträge bei Studierenden oft das Formblatt 09 (Folgeantrag) |
| Formblatt 02 | Bescheinigung nach § 9 BAFöG | Angaben zur Ausbildungsstätte | Alternativ kann eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAFöG eingereicht werden |
| Formblatt 03 | Einkommenserklärung | Einkommenserklärung der Eltern (jeweils Vater und Mutter separat) | Muss für jede sorgeberechtigte Person getrennt abgegeben werden. Eingetragene Lebenspartner werden als Ehepartner behandelt |
| Formblatt 04 | Kinder der auszubildenen Person | Angabe über eigene Kinder unter 14 Jahre (sofern vorhanden) | Neuere Fassung seit 2025, ersetzt frühere Varianten |
| Formblatt 05 | Leistungsbescheinigung nach § 48 BAFöG | Angaben über bisherige Studienleistungen ab dem 5. Fachsemester | Kann ggf. duch Studienübersicht mit ECTS-Leistungspunkten ersetzt werden |
| Formblatt 06 | Ausbildung im Ausland, Zusatzblatt | Angaben zur schulischen oder beruflichen Ausbildung im Ausland | Neu seit 2025, für Auslandsaufenthalte notwendig |
| Formblatt 07 | Antrag auf Aktualisierung | Aktualisierung Angaben zur Änderung des eigenen Einkommens (Folgeantrag) | Für Folgemeldungen bei Änderungen des eigenen Einkommens |
| Formblatt 08 | Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAFöG | Angaben über Unterhaltspflichtige, bei verweigter finanzieller Unterstützung | Neuere Version verfügbar, sollte vor Antragstellung mit dem Amt geklärt werden |
| Formblatt 09 | Folgeantrag auf Ausbildungsförderung | Für Folgeanträge von Studierenden, ersetzt Formblatt 01 | Neu eingeführt und seit 2025 üblich für Folgeanträge |
| Formblatt 10 | Neuer Zusatzantrag | Spezifische Angaben je nach Förderungsfall (Detailinformation siehe Amt) | Erst seit 2025 verfügbar, Ergänzungsformular |
| Hinweisblatt zum Datenschutz | Das Hinweisblatt nennt Gründe warum personenbezogene Daten erhoben werden und legt dar, dass alle angegebenen Daten gespeichert werden und begründet dies. | ||
5. BAföG vs. BAB vs. Bildungskredit
Neben der Unterstützung durch das BAföG, kannst du dich als Auszubildender für eine Bundesausbildungsbeihilfe bewerben oder einen Bildungskredit beantragen. Alle drei Varianten sind möglich, unterscheiden sich jedoch in der Form des Betrags, des Zahlungszeitraumes und der Rückzahlung. Wir haben dir tabellarisch dargelegt, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Bestimmt ist auch für dich eine Möglichkeit dabei.
BAföG vs. BAB vs. Bildungskredit
Förderung
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Betrag
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Zahlungszeitraum
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Rückzahlung
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|---|---|---|---|
| BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) | Der monatliche Bedarfssatz beträgt bis zu 992 EUR für Studierende, die außer Haus wohnen. Höchstsatz für Auszubildene: ca. 959 EUR | Monatliche Zahlung während der Regelstudien-/Ausbildungszeit. Eine Digitalbeantragung ist möglich und wird empfohlen. | Ja, die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Förderende. Die maximale Summe beträgt 10.000 EUR, die Rückzahlung erfolgt zinslos. Die Mindestrate beträgt 130 EUR pro Monat. Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung ausgesetzt werden. |
| BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) | Der monatliche Zuschuss ist abhängig von Einkommen und Unterkunftskosten und beträgt maximal 861 EUR. | Die Zahlung erfolgt monatlich während der Ausbildungsphase. | Es erfolgt keine Rückzahlung. |
| Bildungskredit | Bildungskredit/Ausbildungskredit (für Schüler und Studierende): Absgeschlossener Vertrag; Kreditvolumen von 1.000 EUR bis 7.200 EUR; der monatliche Betrag kann variieren. | Die Zahlung erfolgt monatlich während der Ausbildungsphase aber maximal für 24 Monate und bis 7.200 EUR. Einmalzahlung einer Teilsumme möglich. | Ja, mit einer niedrigen monatlichen Zahlung von 120 EUR. |
| Bildungskredit | Das Kreditvolumen beträgt bis zu 7.200 EUR, die monatliche Auszahlung ist flexibel und die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. | Maximal 24 Monate währed der Ausbildung | Ja, flexible Rückzahlung mit niedrigen Monatsraten (ab ca. 120 EUR) |
6. BAföG Rückzahlung
Die maximal zurückzuzahlende Summe ist weiterhin auf 10.000 Euro gedeckelt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderung mit einer Mindestrate von 130 EUR pro Monat. Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung ausgesetzt werden. Eine frühzeitige Tilgung wird weiterhin mit Nachlässen belohnt.
Um einen prozentualen Nachlass auf die Darlehensschuld zu erhalten, kann man seine Schulden ganz oder teilweise vorzeitig ablösen. Die jeweilige Höhe kann man in der Nachlasstabelle nachlesen.
7. Schüler BAföG
Neben dem BAföG für Azubis und Studierende gibt es das Schüler-BAföG. Der Vorteil ist, dass Schüler elternunabhängiges BAföG beantragen können und der Betrag nicht zurückgezahlt werden muss. Da nicht jeder Schüler BAföG erhalten kann, gibt es auch bei dem Schüler BAföG Antrag bestimmte Voraussetzungen.
Voraussetzungen für das Schüler-BAföG
- Ausbildungsstätte ist von der Wohnung der Eltern aus zumutbar (z.B. durch Entfernung)
- Führung eines eigenen Haushalts und verheiratet/ in Lebenspartnerschaft
- Führung eines eigenen Haushalts und Zusammenleben mit Kind
8. Fazit
Mit einem BAföG-Bedarfssatz hast du die Möglichkeit während deiner Ausbildung finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Die Kernaussagen des Artikels:
- Der Höchstsatz für das BAföG Ausbildung beträgt 689 EUR.
- Neben dem BAföG kann man Unterstützung durch die Bundesausbildungsbeihilfe und Bildungskredit
Quellen:
Hinweis: Diese Informationen sind unverbindlich. Daraus ergeben sich keine Ansprüche.
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