Hauptamtliche/r Bürgermeister/in (m/w/d)
Bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist wegen des Endes der Wahlperiode die Stelle der/des HAUPTAMTLICHEN BÜRGERMEISTERIN/BÜRGERMEISTERS (m/w/d) zum 01. August 2026 neu zu besetzen. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler weist sich mit ca. 29.000 Einwohnern und 15.000 Arbeitsplätzen als voll ausgebautes Mittel- und Arbeitsmarktzentrum im Ahrtal aus. Die wirtschaftlichen Schwerpunkte der Stadt sind neben dem Gesundheitswesen, der Tourismus und der Weinbau. Darüber hinaus verfügt Bad Neuenahr-Ahrweiler über eine gute Handels- und Dienstleistungsstruktur, die sich vor allem durch die im Stadtgebiet zahlreichen ansässigen klein- und mittelständischen gewerblichen Unternehmen auszeichnet. Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde am 14. Juli 2021 von einer Flutkatstrophe schwer getroffen und soll im Zuge des Wiederaufbaus wieder ein Wohnort mit hoher Lebensqualität sein. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 22. März 2026 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Erhält keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 12. April 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar ist, • wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, • am Tag der Stimmabgabe (22.03.2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat, • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist • sowie die Gewähr dafür bietet, daß sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3/B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Neben einer beamtenrechtlichen Bewerbung ist aufgrund der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber erforderlich. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung. Wahlvorschläge müssen gemäß § 16 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bis spätestens 02.02.2026, 18 Uhr, (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter eingereicht werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter bis spätestens am 69. Tag vor der Wahl im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, der „Stadtzeitung“, öffentlich bekannt macht. Mit der Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien und Gruppen die eingegangene Bewerbung bekanntgegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Dieses Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien oder Gruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 24.11.2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten an: Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Bürgermeisterwahl z.Hd. des Wahlleiters Hauptstraße 116 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler #wiederbunt
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